Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 2. Juni 2025 · Letzte Aktualisierung: 16. Juni 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Nutzung der Informations- und Koordinationsleistungen von Domavia, Rue du Rhône 84, 1204 Genève, Schweiz. Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch.
01
Definitionen
«Domavia» / «wir» / «uns» bezeichnet die Einzelunternehmung Domavia mit Sitz in Genf, die Informations- und Koordinationsleistungen rund um Immobilientransaktionen in der Schweiz erbringt.
«Nutzende» / «Sie» bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die eine Leistung von Domavia in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen möchte.
«Leistung» bezeichnet eines der angebotenen Pakete: Unterstützung bei der Unterlagenvorbereitung (CHF 120), Relocation-Informationspaket (CHF 390) oder Transaktions-Zeitplankoordination (CHF 850).
«Inhalte» bezeichnet alle von Domavia erstellten Dokumente, Checklisten, Informationspakete, Zeitpläne und sonstigen Materialien, die im Rahmen einer Leistung erstellt oder übermittelt werden.
«Vereinbarung» bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen Domavia und den Nutzenden, das durch die Auftragserteilung und deren Bestätigung durch Domavia zustande kommt.
02
Geltungsbereich und Annahme
Diese AGB gelten für alle Leistungsbeziehungen zwischen Domavia und den Nutzenden, unabhängig davon, ob der Kontakt per E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder auf anderem Weg hergestellt wird.
Die Nutzung unserer Leistungen setzt voraus, dass die Nutzenden mindestens 18 Jahre alt sind und rechtlich handlungsfähig sind. Juristische Personen handeln durch ordnungsgemäss bevollmächtigte Vertreter.
Abweichende Bedingungen der Nutzenden finden keine Anwendung, es sei denn, Domavia stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
03
Leistungsbeschreibung
Domavia erbringt ausschliesslich Informations- und Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen in der Schweiz. Die Leistungen umfassen:
- Operative Unterstützung beim Zusammenstellen und Ordnen von Transaktionsunterlagen
- Aufbereitung und Lieferung von Informationspaketen für Personen, die in eine neue Region der Schweiz ziehen
- Koordination von Abläufen und Terminplänen zwischen an einer Transaktion beteiligten Parteien
Domavia erbringt ausdrücklich keine rechtliche, steuerliche, finanzielle oder medizinische Beratung. Alle erbrachten Leistungen sind informations- und koordinationsorientierter Natur. Nutzende sind angehalten, für rechtliche oder finanzielle Entscheide zugelassene Fachpersonen beizuziehen.
Die Leistungen sind vorrangig auf Transaktionen und Umzüge in der Schweiz ausgerichtet. Domavia behält sich vor, Anfragen mit Bezug zu anderen Regionen im Einzelfall abzulehnen.
04
Vertragsschluss und Auftragserteilung
Eine Vereinbarung kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung durch die Nutzenden und deren ausdrückliche Bestätigung durch Domavia zustande. Die blosse Einreichung eines Kontaktformulars oder das Absenden einer E-Mail begründet noch keine Vereinbarung.
Domavia bestätigt jeden Auftrag schriftlich (per E-Mail) und nennt dabei den Leistungsumfang, den Preis sowie den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt.
Domavia ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der beschriebene Sachverhalt ausserhalb des Leistungsbereichs liegt oder eine Interessenskollision besteht.
05
Pflichten der Nutzenden
Nutzende verpflichten sich, Domavia alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgetreu zur Verfügung zu stellen.
Folgende Verhaltensweisen sind ausdrücklich untersagt:
- Übermittlung falscher, irreführender oder gefälschter Unterlagen
- Nutzung der von Domavia erstellten Inhalte für rechtswidrige Zwecke
- Weitergabe oder kommerzielle Verwertung der erstellten Inhalte ohne Zustimmung von Domavia
- Versuche, Domavia-Mitarbeitende zu rechtlich unzulässigen Handlungen zu veranlassen
- Kontakt zu unangemessenen Zeiten oder mit belästigendem Charakter
Nutzende tragen die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen übermittelten Informationen. Domavia haftet nicht für Fehler, die auf unvollständigen oder falschen Angaben seitens der Nutzenden beruhen.
06
Geistiges Eigentum
Alle von Domavia erstellten Inhalte — Checklisten, Informationspakete, Zeitpläne, Vorlagen und sonstige Materialien — sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Domavia, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhalten Nutzende eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur persönlichen oder betrieblichen Nutzung der erstellten Inhalte im Rahmen der jeweiligen Transaktion.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung der Inhalte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Domavia nicht gestattet.
07
Entgelt und Zahlungsbedingungen
Die geltenden Preise lauten auf Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich inklusive der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer, sofern Domavia mehrwertsteuerpflichtig ist. Die aktuellen Preise sind:
- Unterstützung bei der Unterlagenvorbereitung: CHF 120 (Einmalbetrag)
- Relocation-Informationspaket: CHF 390 (Einmalbetrag)
- Transaktions-Zeitplankoordination: CHF 850 (projektbasiert)
Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto. Domavia behält sich vor, bei einzelnen Paketen eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung zu verlangen.
Bei Nichtbezahlung innert der vereinbarten Frist (Standard: 30 Tage netto) ist Domavia berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen und Verzugszinsen gemäss OR zu verlangen.
Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, sobald Domavia mit der Erstellung der vereinbarten Inhalte begonnen hat, es sei denn, Domavia ist nachweislich nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung zu erbringen.
08
Leistungserbringung und Fristen
Domavia erbringt die vereinbarten Leistungen innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist. Typische Bearbeitungszeiten:
- Unterlagenvorbereitung: 1–2 Werktage nach vollständiger Informationsübermittlung
- Relocation-Informationspaket: 3–5 Werktage nach Aufnahme
- Zeitplankoordination: laufend über die gesamte Transaktionsphase
Fristen beginnen erst zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Informationen durch die Nutzenden vollständig übermittelt wurden. Domavia ist nicht für Verzögerungen verantwortlich, die auf unvollständige oder verspätete Informationslieferung seitens der Nutzenden zurückzuführen sind.
Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und können zu einer Anpassung des Entgelts und der Frist führen.
09
Haftungsausschluss
Die von Domavia bereitgestellten Informationen dienen ausschliesslich der Orientierung und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Nutzende handeln auf der Grundlage der erhaltenen Informationen eigenverantwortlich.
Domavia übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Korrektheit der bereitgestellten Informationen. Gesetzgebung, Behördenpraxis und kantonale Verfahren können sich ändern. Domavia aktualisiert seine Informationsmaterialien nach bestem Wissen, kann jedoch keine lückenlose Aktualität garantieren.
Domavia haftet nicht für Entscheide, die Nutzende auf Basis der erhaltenen Inhalte treffen, insbesondere nicht für finanzielle Verluste im Zusammenhang mit einer Immobilientransaktion.
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Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Domavia auf den Betrag beschränkt, den die Nutzenden für die jeweilige Leistung bezahlt haben.
Domavia haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden durch höhere Gewalt, einschliesslich — ohne Einschränkung — Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Pandemien, technische Störungen bei Dritten oder Cyberangriffe.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei grobem Verschulden oder Vorsatz seitens Domavia oder ihrer Mitarbeitenden.
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Freistellung
Nutzende stellen Domavia, ihre Mitarbeitenden und Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten und Auslagen frei, die aus der Verletzung dieser AGB durch die Nutzenden entstehen, insbesondere aus der Übermittlung falscher Informationen oder der missbräuchlichen Nutzung der bereitgestellten Inhalte.
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Kündigung und Beendigung
Nutzende können einen laufenden Auftrag schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungsanteile werden in Rechnung gestellt. Für Leistungen, die als Einmalpakete konzipiert sind (Paket 01 und 02), ist eine Kündigung nach Beginn der Erstellung ausgeschlossen.
Domavia ist berechtigt, eine Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn Nutzende gegen diese AGB verstossen, insbesondere bei Übermittlung falscher Informationen, bei ausstehenden Zahlungen oder bei unzumutbarem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden.
Mit Beendigung der Vereinbarung erlischt das Recht zur weiteren Nutzung noch nicht freigegebener Inhalte. Bereits übermittelte Inhalte dürfen gemäss Lizenz weiterhin genutzt werden.
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Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese AGB sowie alle daraus entstehenden Vereinbarungen unterliegen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
Bei Streitigkeiten zwischen Domavia und Nutzenden versuchen die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung durch direkte Verhandlung. Nutzende wenden sich schriftlich per E-Mail an [email protected].
Gelingt keine aussergerichtliche Einigung, ist der ordentliche Richter am Sitz von Domavia zuständig, d.h. das zuständige Gericht im Kanton Genf. Vorbehalten bleibt ein zwingender Gerichtsstand am Wohnsitz der Nutzenden gemäss Schweizer Konsumentenrecht (Art. 32 ZPO).
Verbraucherstreitigkeiten können der Commission de conciliation des Kantons Genf oder einer anderen zuständigen Schlichtungsstelle vorgelegt werden.
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Allgemeine Bestimmungen
Gesamte Vereinbarung: Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Auftragsbestätigung die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zum gleichen Gegenstand.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Verzicht: Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts durch Domavia gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
Abtretung: Nutzende dürfen Ansprüche aus einer Vereinbarung mit Domavia nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Domavia an Dritte abtreten.
Mitteilungen: Mitteilungen an Domavia sind per E-Mail an [email protected] oder schriftlich an die Geschäftsadresse zu richten.
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Änderungen der AGB
Domavia ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Nutzende werden über wesentliche Änderungen per E-Mail oder durch einen deutlichen Hinweis auf der Webseite informiert.
Änderungen treten 30 Tage nach Bekanntmachung in Kraft. Für laufende Aufträge gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sofern die Nutzenden den Änderungen nicht ausdrücklich zustimmen.
Die weitere Inanspruchnahme von Leistungen nach Inkrafttreten geänderter AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
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Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: